Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Alle Mietobjekte sind personengebunden und können unter keinen Umständen übertragen werden.

2. Bitte benachrichtigen Sie uns, falls Sie verspätet anreisen. Sollten wir keine schriftliche oder telegrafische Mitteilung von Ihnen erhalten, dass Sie Ihre Anreise verschieben müssen, wird der Stellplatz bzw. das Mobilheim 24 Stunden nach dem im Mietvertrag festgelegten Anreisedatum wieder freigegeben. Die vollständige Zahlung ist in diesem Fall dennoch fällig.

3. Die Anzahlung wird nach Erhalt eingezogen und vom Gesamtpreis abgezogen. Bei Stornierungen, die mehr als 30 Tage vor dem geplanten Anreisedatum erfolgen, wird eine Stornogebühr von 50 € einbehalten. Bei Stornierungen, die weniger als 30 Tage vor dem geplanten Anreisedatum erfolgen, ist der volle Betrag fällig.

4 – Stellplatzmiete:

  • a – Der Stellplatz steht Ihnen am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 12:00 Uhr geräumt sein.
  • b – Der Restbetrag ist am Anreisetag vollständig zu entrichten (AUSSER bei Aufenthalten unter 4 Tagen: Die Zahlung ist am Vortag der Anreise fällig).
  • c – Bei verspäteter Anreise, vorzeitiger Abreise oder Änderungen der Personenzahl und der gebuchten Einrichtungen (weder für den gesamten noch für einen Teil des geplanten Aufenthalts) erfolgt keine Rückerstattung.

5 – Vermietung von Mobilheimen:

  • a – Die Unterkünfte können am Anreisetag ab 16:00 Uhr bezogen werden und müssen am Abreisetag bis 10:00 Uhr geräumt sein.
  • b – Der Restbetrag ist 30 Tage vor Anreise vollständig zu entrichten (andernfalls wird die Buchung storniert). Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung.
  • c – Die Mobilheime werden für die angegebene Personenzahl vermietet. Für jede weitere Person wird der jeweils gültige Preis pro Person des Campingplatzes berechnet.
  • d – Das Mobilheim muss im gleichen sauberen Zustand zurückgegeben werden, in dem es geliefert wurde. Andernfalls wird dem Mieter eine Reinigungspauschale von 100 € berechnet. Beschädigungen an der Unterkunft oder deren Zubehör werden umgehend auf Kosten des Mieters repariert. Das Inventar am Ende der Mietzeit muss exakt dem Inventar zu Beginn der Mietzeit entsprechen; fehlende Gegenstände sind vom Mieter zu ersetzen.
  • e – Zur Gewährleistung gemäß Artikel 5 Absatz d) ist vom Mieter eines Mobilheims bei Schlüsselübergabe eine Kaution in Höhe von 200 € zu hinterlegen, die am letzten Tag des Mietverhältnisses abzüglich etwaiger Reparaturkosten zurückerstattet wird. Diese Kaution stellt keine Haftungsbeschränkung dar.

6 – Der Mieter muss eine Haftpflichtversicherung abschließen.

7 – Bei Streitigkeiten ist ausschließlich das Handelsgericht Lorient zuständig.

8 – Die vom Kunden im Rahmen seiner Informationsanfrage und/oder Reservierung übermittelten Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben. Diese Informationen werden vertraulich behandelt. Sie werden ausschließlich zur Bearbeitung von Mietverträgen, Rechnungen und Dokumentenanforderungen verwendet. Gemäß dem französischen Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978 haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Widerspruch bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten. Senden Sie hierzu einfach eine schriftliche Anfrage mit Angabe Ihres vollständigen Namens und Ihrer Adresse an folgende Adresse: Camping Le Men Du, 22 bis chemin de Beaumer, 56340 Carnac, Frankreich.

Offizielle interne Vorschriften

 

1 – ZUTRITTSVORAUSSETZUNGEN: Für den Zutritt, das Aufstellen Ihres Zeltes und den Aufenthalt auf dem Campingplatz benötigen Sie die vorherige Genehmigung des Betreibers oder seines Vertreters. Der Betreiber ist für die Instandhaltung des Campingplatzes und die Einhaltung dieser Hausordnung verantwortlich. Mit Ihrem Aufenthalt auf dem Campingplatz erklären Sie sich mit dieser Hausordnung einverstanden und verpflichten sich, sie einzuhalten.

2 – POLIZEILICHE FORMALITÄTEN: Alle, die mindestens eine Nacht auf dem Campingplatz verbringen möchten, müssen sich vorab beim Betreiber oder seinem Vertreter ausweisen und die erforderlichen polizeilichen Formalitäten erledigen. Minderjährige ohne Begleitung ihrer Eltern werden nicht zugelassen.

3 – AUFBAU: Zelt oder Wohnwagen und die dazugehörige Ausrüstung müssen gemäß den Anweisungen des Betreibers oder seines Vertreters am vorgesehenen Platz aufgebaut werden.

4 – REZEPTION: An der Rezeption erhalten Sie alle Informationen zu den Serviceleistungen des Campingplatzes, zu Einkaufsmöglichkeiten, Sportanlagen, Sehenswürdigkeiten in der Umgebung und weitere nützliche Adressen.

5 – GEBÜHREN: Die Gebühren sind an der Rezeption zu entrichten. Der Betrag ist am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption ausgehängt. Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der Übernachtungen. Camper werden gebeten, ihre Abreise am Vortag an der Rezeption anzumelden. Wer vor Öffnung der Rezeption abreist, muss die Gebühren ebenfalls am Vortag bezahlen.

6 – LÄRM UND RUHE: Camper werden dringend gebeten, Lärm und Gespräche zu vermeiden, die die Nachbarn stören könnten. Die Lautstärke von Tonanlagen muss entsprechend angepasst werden. Autotüren und Kofferräume sollten möglichst leise geschlossen werden. Hunde und andere Tiere dürfen nicht frei herumlaufen. Sie dürfen nicht unbeaufsichtigt auf dem Campingplatz gelassen werden, auch nicht in einem Gehege, wenn die Besitzer, die die rechtliche Verantwortung für sie tragen, nicht anwesend sind. Zwischen 22:00 und 7:30 Uhr ist absolute Ruhe zu wahren.

7 – BESUCHER: Nach Genehmigung durch den Campingplatzleiter oder dessen Vertreter können Besucher unter der Aufsicht der sie empfangenden Camper auf den Campingplatz gelassen werden. Camper dürfen an der Rezeption einen oder mehrere Besucher empfangen. Sofern diese Besucher Zutritt zum Campingplatz haben, kann für den Gastgeber eine Gebühr anfallen, wenn der Besucher die Einrichtungen und/oder Serviceleistungen des Campingplatzes nutzen möchte. Die Gebühr ist am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption ausgehängt. Fahrzeuge von Besuchern sind auf dem Campingplatz nicht gestattet.

8 – VERKEHR UND PARKEN: Auf dem Campingplatz gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. Der Verkehr ist zwischen 22:00 und 7:30 Uhr verboten. Nur Fahrzeuge von Campern sind erlaubt, maximal ein Fahrzeug pro Stellplatz. Parken ist auf Stellplätzen, die normalerweise von Zelten belegt sind, strengstens untersagt und darf weder den Verkehr behindern noch die Ankunft neuer Camper verhindern.

9 – PFLEGE UND ZUSTAND DER ANLAGEN: Alle sind verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Sauberkeit, Hygiene und den Zustand des Campingplatzes und seiner Anlagen, insbesondere der Sanitäranlagen, beeinträchtigen könnte. Es ist verboten, Abwasser auf den Boden oder in die Gräben zu entsorgen. Wohnwagenfahrer müssen ihr Abwasser in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgen. Hausmüll, Abfall jeglicher Art und Papier gehören in die bereitgestellten Abfallbehälter. Waschen ist nur in den dafür vorgesehenen Spülbereichen erlaubt. Das Aufhängen von Wäsche ist bis 10:00 Uhr in der Nähe der Unterstände erlaubt, sofern dies diskret geschieht und die Nachbarn nicht stört. Wäsche darf niemals an Bäumen aufgehängt werden. Pflanzen und Blumenschmuck sind zu respektieren. Campern ist es untersagt, Nägel in Bäume zu schlagen, Äste abzuschneiden oder Pflanzen anzubauen. Es ist außerdem verboten, einen Zeltplatz mit eigenen Mitteln abzustecken oder im Boden zu graben. Jegliche Schäden an Vegetation, Zäunen, dem Gelände oder den Einrichtungen des Campingplatzes gehen zu Lasten des Verursachers. Der während des Aufenthalts genutzte Zeltplatz muss im gleichen Zustand hinterlassen werden, in dem er vorgefunden wurde.

10 – BRANDSCHUTZ: Offenes Feuer (Holz, Holzkohle usw.) ist strengstens verboten. Kocher müssen in einwandfreiem Zustand sein und dürfen nicht unter gefährlichen Bedingungen benutzt werden. Im Brandfall benachrichtigen Sie bitte umgehend die Leitung. Feuerlöscher stehen bei Bedarf zur Verfügung. Ein Erste-Hilfe-Set befindet sich an der Snackbar.

DIEBSTAHL: Die Leitung haftet für im Büro zurückgelassene Gegenstände und ist verpflichtet, den Campingplatz zu überwachen. Camper sind für ihre eigene Ausrüstung verantwortlich und müssen verdächtige Personen dem Manager melden. Obwohl Sicherheitspersonal vorhanden ist, wird Campern empfohlen, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz ihrer Sachen zu treffen.

11 – SPIELE: Gewalttätige oder störende Spiele sind in der Nähe der Einrichtungen nicht gestattet. Kinder müssen stets von ihren Eltern beaufsichtigt werden.

12 – ABSTELLBEREICH: Unbenutzte Ausrüstung darf nur mit vorheriger Genehmigung der Leitung und ausschließlich im dafür vorgesehenen Bereich abgestellt werden. Für die Nutzung des Abstellbereichs wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe im Büro aushängt.

13 – AUSHANG: Diese Hausordnung hängt am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption aus. Gäste erhalten auf Anfrage ein Exemplar.

14 – VESTOB GEGEN DIE HAUSORDNUNG: Stört ein Gast den Aufenthalt anderer Gäste oder verstößt er gegen die Hausordnung, kann der Betreiber oder dessen Vertreter ihn mündlich oder, falls erforderlich, schriftlich auffordern, die Störung zu beenden. Bei einem schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß gegen die Hausordnung kann der Betreiber den Vertrag nach entsprechender Aufforderung kündigen. Im Falle einer Straftat kann der Betreiber die Polizei einschalten.

15 – VERBRAUCHERSCHLICHTUNG: Gemäß Artikel L 612-1 des französischen Verbraucherschutzgesetzes hat jeder Campingplatzgast das Recht, zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten mit dem Campingplatzbetreiber kostenlos einen Verbraucherschlichter hinzuzuziehen. Die Kontaktdaten des Verbraucherschlichters lauten: CM2C, 4 rue Saint Jean, 75017 Paris, Frankreich.